Der Tarif 590 wurde von den Krankenkassen gemeinsam entwickelt und wird für sämtliche Therapeuten der Komplementärmedizin per 2018 verpflichtend eingeführt. Nur durch die Einhaltung dieser Tarifbestimmungen können Ihre Klienten/Patienten allfällige Forderungen in der Zusatzversicherung bei Ihrem Krankenversicherer geltend machen. Deshalb sind Sie als Therapeut gefordert, Krankenkassen fähige Rückforderungsbelege an Ihre Klienten/Patienten auszuhändigen.
Damit Sie diese Forderung erfüllen können, sind Sie verpflichtet, eine Abrechnungsform mit QR-Code zu generieren. Eine Hand voll Softwareanbieter sind in der Lage, diese Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.
Als Software-Anbieter haben wir uns für den Vertrieb von Praxio 590 entschieden, weil:
Fragen Sie uns unverbindlich um Rat und erfahren Sie, wie unkompliziert und hilfsbereit unsere Kunden-Beziehung ist.
Haben Sie schon Kunden-Daten, schauen wir mit Ihnen individuell, wie diese ins Praxio 590 importiert werden können.
Ist für Sie das Abrechnen mit einem PC neu, dann helfen wir gerne weiter.
Und wenn Sie bereits eine Software im Einsatz haben, offerieren wir Ihnen gerne ein Angebot für die Ablösung.